Ein guter Kaufvertrag fürs E-Bike schützt vor bösen Überraschungen! Hier findest du 7 praktische Tipps, wie du rechtliche Fallstricke vermeidest und mit klaren Vereinbarungen entspannt in die Pedale treten kannst – vom Garantie-Check bis zur Probefahrt.
- 1. Wichtige Punkte für einen rechtssicheren E-Bike-Kaufvertrag
- 2. Garantie & Gewährleistung: Darauf müssen Sie achten!
- 3. Probefahrt immer dokumentieren
- 4. Akku-Leistung im Vertrag festhalten
- 5. Besonderheiten beim Gebrauchtkauf
- 6. Zahlungsmodalitäten klar regeln
- 7. Nachträgliche Anpassungen möglich?
Wichtige Punkte für einen rechtssicheren E-Bike-Kaufvertrag
Stell dir vor, du findest das perfekte Pedelec – aber der Vertrag ist lückenhaft! Damit dir nicht die Freude am Fahren vergeht, solltest du diese n Ich bin E-Bike-Kaufvertrag prüfen:
Identifikationsdaten prüfen
Fahrradrahmennummer, Modellbezeichnung und Hersteller müssen exakt stimmen. Ein Beispiel: Bei einem Cube Touring Hybrid Gehört auch die Motorleistung (zB Bosch Performance Line) mit rein. Tipp: Vergleichen Sie die Daten mit der Rechnung des Händlers oder dem ADFC-Ratgeber.
Garantie & Gewährleistung: Darauf müssen Sie achten!
2 Jahre Garantie“ klingt gut – aber was deckt das wirklich ab? Achte auf diese Schlüsselformulierungen:
• Garantieumfang: Sind Akku, Display und Motor explizit genannt?
• Gewährleistungsdauer: Mindestens 24 Monate gesetzlich vorgeschrieben
• Selbstbeteiligung: Manche Hersteller verlangen 20 % bei Reparaturen
Probefahrt immer dokumentieren
Das Knacken im Lenker war vorher nicht da!“ – Solche Diskussionen vermeidest du, wenn du den Zustand beim Kauf schriftlich festhältst. Unser Tipp:
• Machen Sie Fotos von Kratzern oder Verschleißteilen
• Lass dich im Kaufvertrag für Elektrofahrräder bestätigen: „Probefahrt am [Datum] ohne Beanstandungen
• Bei Online-Kauf: 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen!
Akku-Leistung im Vertrag festhalten
Die Kapazität besteht E-Bike-Akkus nimmt mit der Zeit ab – aber wie viel ist normal? Weitere konkrete Informationen:
• Restkapazität in der (zB „90% der Originalkapazität“)
• Ladezyklen bei Gebrauchtkäufen
• Herstellergarantie auf den Energiespeicher
Besonderheiten beim Gebrauchtkauf
Ein gebrauchtes Pedelec kann ein Schnäppchen sein – wenn der Kaufvertrag Privatverkauf diese Punkte enthalten:
• „Keine bekannten Mängel“ reicht nicht! Frage nach: „Funktionsfähigkeit aller Komponenten bestätigt
• Service-Historie einfordern (Werkstattrechnungen)
• Vorsicht bei „gewerblichen Verkäufern“: Hier gilt volle Gewährleistung!
Zahlungsmodalitäten klar regeln
Ob Barkauf, Finanzierung oder Ratenzahlung – im Vertrag für E-Bikes muss stehen:
• Endbetrag in Zahlen und Worten (zB "4.299,- EUR / viertausendzweihundertneunundneunzig Euro")
• Zahlungsfristen bei Teilbeträgen
• Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung
Nachträgliche Anpassungen möglich?
Du willst nach dem Kauf einen Gepäckträger nachrüsten? Kläre im Voraus:
• Nachrüst-Klausel im Vertrag ("Anbauteile bis 500 EUR inklusive")
• Garantierhalt bei Modifikationen
• Kostenverteilung für spätere Upgrades
Mit diesen Tipps steht Ihr sorgenfreies E-Bike-Vergnügen nichts mehr im Weg! Denk dran: Ein guter Vertrag ist wie ein Helm – er schützt dich, ohne die Freiheit einzuschränken. 🚴♂️💨